Eine Psychotherapie vom ersten Kontakt an kann in acht wesentliche Schritte oder Teilprozesse gegliedert werden, wobei natürlich die eigentliche Psychotherapie den größten Anteil ausmacht. Diese Schritte möchte ich Ihnen im Folgenden vorstellen und näher erläutern.
Zuvor jedoch einige Informationen für den Notfall: Bei außerordentlich dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Aktubehandlung eingeleitet werden. Die Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann, sofern erforderlich in eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie überführt werden. Für eine Akutbehandlung sind nur Einzelgespräche vorgesehen.
Wenn Sie an einem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen in meiner psychotherapeutischen Praxissprechstunde interessiert sind, melden Sie sich bitte an und vereinbaren mit mir einen Termin in meiner Telefonsprechstunde, sprechen auf den Anrufbeantworter oder schreiben eine Mail. Eine Anmeldung vor Ort in der Praxis ist nicht vorgesehen.
Jugendliche können sich für eine psychotherapeutische Sprechstunde anmelden, auch bevor die Eltern einer Psychotherapie zugestimmt haben.
Alles was in der Praxis besprochen wird unterliegt der Schweigepflicht und dringt nicht nach außen.
Zum vereinbarten Termin klingeln Sie an der Tür, die ich dann für Sie öffnen werden. Während der psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir in erster Näherung, ob eine Psychotherapie oder auch eine andere Hilfestellung sinnvoll sein könnte. Sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Psychotherapie Sinn machen würde, händige ich Ihnen einige Formulare aus, die Sie bitte bis zum Erstgespräch ausfüllen oder ausfüllen lassen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei akuten Fällen kann eine Aktubehandlung bei freien Therapieplätzen zeitnah begonnen werden. Zum Termin ist die Gesundheitskarte/Krankenkassenkarte mitzubringen.
Ein Erstgespräch findet normalerweise am Vormittag oder am späten Abend statt und umfasst 50 Minuten. Eltern kommen mit Ihrem Kind oder Jugendlichen, Jugendliche ab 16 Jahren oder junge Erwachsene können auch alleine zum Erstgespräch kommen.
Im Erstgespräch geht es darum, sich zunächst gegenseitig zu beschnuppern und zu klären, was sie von einer Psychotherapie erwarten und sich wünschen. Gleiches gilt natürlich auch für mich.
Wenn wir gemeinsam ein gutes Gefühl haben und gemeinsam beschließen den Prozess fortzusetzen, gehen wir zum nächsten Schritt über.
Liegt eine Diagnose nach ICD-11 vor und ist ein Therapieplatz frei, wird der Teilprozess mit bis zunächst maximal 6 Einzelsitzungen eingeleitet. Neben dem Beziehungsaufbau wird in der Probatorik geklärt inwieweit die Voraussetzungen für einen Behandlungserfolg einer Psychotherapie gegeben sind und welches Setting der Psychotherapie sinnvoll erscheint (Einzeltherapie, Kurzzeittherapie, Langzeittherapie, Gruppenpsychotherapie,...). Daneben werden Therapieziel definiert und ein Therapieplan abgeleitet.
Nach der Probatorik beantragen wir zusammen die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung. Dafür erstelle ich einen Antrag, der bei der Krankenkasse eingereicht wird und im allgemeinen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen genehmigt wird und somit die Behandlungskosten übernommen werden.
Im Fall einer privaten Krankenkasse, sollten Sie vor der Erstvorstellung ihre Kasse anrufen und mit ihr die Tarifbedingungen und das Antragsverfahren klären.
Wurde der Antrag zur Psychotherapie durch die Krankenversicherung genehmigt, geht es los und wir können Termine vereinbaren. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach dem Störungsbild und dessen Schweregrad und natürlich der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse, wobei Verlängerungen einer Psychotherapie möglich sind.
Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Eine Therapiestunde beginnt immer zur vollen Stunde. Zudem möchte ich sie bitten nicht früher als 10 Minuten vor dem Termin zu kommen, um jedem meiner Patienten die volle Aufmerksamkeit schenken zu können.
Das Ende der Psychotherapie wird vom Patienten und Therapeuten gemeinsam beschlossen. Um Rückfälle in alte Verhaltensmuster zu vermeiden findet eine Rezidivprophylaxe statt. Dabei ist es auch wichtig, die Verankerung von Neuem im Alltag zu unterstützen.
Am Ende der Psychotherapie wird abschließend der Behandlungserfolg noch einmal überprüft und ein Abschlussgespräch geführt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.