Kosten und Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernehmen grundsätzlich die Kosten der Therapie. Nach einem Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde, dem vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik und mindestens zwei probatorischen Sitzungen muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie in der Praxis und ich unterstütze Sie bei der Erstellung des Antrages und der Formalitäten. In der Regel muss der Patient/die Patientin bzw. deren Eltern den Antrag nur noch unterschreiben und der Kasse zukommen lassen.
Zu unterscheiden sind Anträge auf Kurzzeittherapie und Langzeittherapie. Bei einem Antrag auf Langzeittherapie zieht die Krankenversicherung einen Gutachter hinzu, der den Antrag begutachtet. Nach der Bewilligung des Antrags kann die Psychotherapie begonnen werden. Mit der Genehmigung der Kasse werden auch die Kosten einer Psychotherapie übernommen. Es ist keine Zuzahlung ihrerseits notwendig. Das bewilligte Kontingent der Krankenversicherung kann verlängert werden, so kann wieder ein neuerFolge- Antrag erstellt werden. Gegen einen abgelehnten Antrag kann Widerspruch erhoben werden.
Private Krankenversicherung
Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Als Privatversicherter müssen Sie zunächst prüfen, was Ihr Vertrag hinsichtlich einer Psychotherapie enthält. Einige privat Kassen schränken die Leistungen bei seelischen Erkankungen ein. Die Privaten erstatten zumeist nur Behandlungen mit Verfahren, die vom gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind. Ratsam ist es, vor Behandlungsbeginn sich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
Selbstzahler tragen die Kosten für eine Psychotherapie selbst und werden behandelt wie Privatversicherte. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen.