Wege zur Psychotherapie

Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren

Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ist ein Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Beginn einer Psychotherapie das Einverständnis der Eltern notwendig. Ich bevorzuge es, wenn Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten in der Sprechstunde erscheinen, um nicht nur den Patienten/die Patientin kennenzulernen, sondern auch um einen Eindruck vom familiären Umfeld zu bekommen. In jedem Fall ist die Krankenversicherungskarte zum Erst-Termin mitzubringen

Jugendliche ab 15 Jahren

Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren können nach formellem  Einverständnis der Eltern ohne weitere Zustimmung den Therapieverlauf mitgestalten  und  selbst entscheiden, ob Informationen über den Jugendlichen an die Eltern weitergegeben werden dürfen.

 In der psychotherapeutischen Sprechstunde  sollte der Jugendliche mit den Eltern/Erziehungsberechtigten erscheinen,um Fragen zu Familie und sozialem Umfeld klären zu können.

Junge Erwachsene von 18 bis 21

Junge Erwachsene im Alter vom 18ten bis zum vollendeten 21sten Lebensjahr können wählen, ob Sie bei einem Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche oder bei einem Psychotherapeuten für Erwachsene einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen wollen und eine Therapie beginnen möchten. 

Die Krankenversicherungskarte ist in jedem Fall zur psychotherapeutischen Sprechstunde mitzuführen.

Wissenswertes zur Psychotherapie

Was Psychotherapie ist

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Eine Psychotherapie ist anzuraten, wenn psychologische/seelische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die Anforderungen des ganz normalen, alltäglichen Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Wie Psychotherapie funktioniert

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben eine Gemeinsamkeit: Sie erfolgen über das persönliche Gespräch, das durch spezielle Methoden und Techniken wie zum Beispiel freie Äußerung von Gedanken, konkrete Aufgaben, spielerisches Handeln bei Kindern ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit dem Therapeuten allein (Einzelsetting) oder in Gruppen (Gruppensetting) durchgeführt werden.

Was bei einer Psychotherapie wichtig ist

Ganz wesentlich für das Gelingen und den Erfolg einer Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patienten oder Patientin und Therapeutin. Auch die Klärung, ob das gewählte psychotherapeutische Verfahren den Patienten und Patientinnen entgegenkommt ist von außerordentlicher Bedeutung. Auf dieser Basis bietet die Therapie die Möglichkeit, in einem geschützten Raum das eigene Erleben, Verhalten und die eigenen Beziehungserfahrungen zu besprechen und zu überdenken, Veränderungen auszuprobieren und Schritt für Schritt herbeizuführen.

Wer darf psychotherapeutisch behandeln

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten durchgeführt werden, vorausgesetzt sie verfügen über eine Kassenzulassung. Eine medikamentöse Behandling im Rahmen der Psychotherapie darf nur von Ärzten vorgenommen werden.

Psychotherapeutische Behandlungsverfahren

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. Dies sind derzeit:

 

Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie

Die Tiefenpsychologie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehung, nicht bewältigte Beziehungserfahrungen oder Konflikten aus früheren Lebensphasen. Sie bestimmen das spätere Leben und ziehen psychische Erkrankungen nach sich. Ziel der Behandlung ist es, Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Patienten und Patientinnen werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch das Erkennen von Zuammenhängen und Ursachen der Symptome Veränderungen im Erleben und Verhalten zu realisieren.

 

Analytische Psychotherapie

Die Analytische Psychotherapie geht von der Annahme aus, das Krankheitssymptome von konfliktbehafteten, unbewussten Verarbeitungen von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. Das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern spielt in der Therapie eine zentrale Rolle. Dadurch können in der Gegenwart unverständliches Fühlen und Handeln in der Therapie verstanden und verändert werden.

 

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, das psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und unbewussten Lernprozessen sind. Am Beginn wird mit dem Patienten/der Patientin erarbeitet, welche Bedingungen, Teile der eigenen Lebensgeschichte und der aktuellen Situation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik beigetragen haben und weiter wirken. Das bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Behandlungsziele und des Behandlungsplans. In der Verhaltenstherapie werden die Patienten und Patientinnen aktiv zu Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet.

 

Systemische Therapie

Die Systemische Therapie versteht seelische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Die Sicht auf Belastendes, die Nutzung der eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten des Patienten/der Patientin und des Umfeldes stehen im Mittelpunkt. Die Therapie wird ausgerichtet an den Anliegen der Patienten/Patientinnen. In der Therapie wird darauf abgezielt symptomförderndes Verhalten, Interaktionsmuster und Bewertungen umzuwandeln und neue gesundheitsfördernde Lösungen zu entwickeln. Im Mehrpersonensetting, das die Kernfamilie oder die erweiterte Familie einbezieht, werden die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von Beziehungen und Interaktionen genutzt.

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